Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG, mit Sitz in 52399 Merzenich, Auf der Heide 65, vereinbart mit Ihren Vertragspartnern die folgenden Geschäftsbedingungen. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Vertragspartner i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich, Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Mitarbeiter der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

1.2. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG erbringt Ihre Angebote, Lieferungen und Leistungen gegenüber Ihren Vertragspartnern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners, insbesondere bei der Auftragsbestätigung, gelten – selbst bei Kenntnis – nur dann, wenn diesen ausdrücklich von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG schriftlich zugestimmt wurde. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen sind hiermit widersprochen.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart, auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

1.4. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1. Willenserklärungen können unter Verwendung jedes verfügbaren Mediums wie E-Mail, Post, Telefon, Telefax o. ä. erfolgen, es sei denn, in diesen Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung ist eine bestimmte Form vorgesehen. Sofern der Vertragspartner die Ware oder Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung dar, kann aber mit dieser verbunden werden.

2.2. Alle Angebote der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Abschlüsse gelten mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als zustande gekommen.

2.3. Mit dem Auftrag bzw. der Bestellung einer Ware oder Leistung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. Leistung bestellen zu wollen. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist berechtigt, das in dem Auftrag bzw. der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den Vertragspartner erklärt werden.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, eine geleistete Anzahlung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG angebotenen Preise entsprechen der derzeit gültigen Preisliste. Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer, die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei einer Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen dem Vertragspartner keine zusätzlichen Kosten.

3.2. Soweit nichts anderweitig vereinbart, sind die von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG angebotenen Preise vorbehaltlich Ziffer 3.3. dreißig Tage vom Datum der Angebotsabgabe bindend. Bei Auftragsbestätigungen sind diese Preise maßgebend.

3.3. Preisangaben der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG beruhen auf den Herstellkosten zur Zeit der Angebotsabgabe. Unvorhergesehene Verteuerungen, die bis zur Lieferung oder Abnahme auftreten, sei es durch Tarifänderungen oder Preiserhöhungen der Zulieferer o.ä., berechtigen Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zur Änderung der Preise im gleichen Verhältnis, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistung mehr als vier Monate liegen und es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Ebenso behält sich die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG das Recht vor, bei Änderung von Devisenkursen, Steuern, Zöllen u.ä. zwischen Angebot und Lieferung oder Abnahme, eine Preiserhöhung im gleichen Verhältnis vorzunehmen.

3.4. Gestaltungsvorschläge, Entwürfe, Planungen, Muster etc. sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Diese Kosten sind vor Auftragsvergabe zu vereinbaren.

3.5. Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Verpackung, Versand und Transportkosten.

3.6. Mehr- oder Minderlieferungen bei Sonderanfertigungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

3.7. Falls nichts Anderes schriftlich vereinbart, behält sich die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG das Recht vor, gegenüber dem Vertragspartner einen Vorschuss i.H.v. 50 % der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung zu verlangen, die Restzahlung nach Rechnungserhalt gemäß Ziffer 3.10.

3.8. Bei Erstbestellung liefern wir per Nachnahme, Bankeinzug oder Vorkasse.

3.9. Bei Bankrücklastschriften berechnen wir außer den uns von der Bank berechneten Kosten und Gebühren eine Bearbeitungspauschale von zur Zeit € 5,00.

3.10. Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ein Abzug wegen Mängel oder sonstiger Beanstandung darf nur in gesetzlich zulässigem Umfang einbehalten werden, sofern sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt; Zahlungen werden auf die älteste noch offene Rechnung geleistet.

3.11. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Anfallende Spesen, Diskont, Wechselsteuern u. ä. sind der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG unverzüglich zu vergüten.

3.12. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat er eine Geldschuld, wenn er Verbraucher ist, während des Verzugs mit 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, wenn er Unternehmer ist, mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Weitere verzugsbedingte Schäden bleiben unberührt.

3.13. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG anerkannt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.14. Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, oder werden der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, dessen Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so ist die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zu weiteren Lieferungen und Leistungen nur dann verpflichtet, wenn der Vertragspartner entsprechende, angemessene Vorauszahlungen geleistet hat.

4. Schutzrechte

4.1. Angefertigte Entwürfe, Muster, Gestaltungen, Filme, Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Modelle, Werkzeuge jeder Art, Formen, Skizzen, Klischees und andere Unterlagen bleiben mit allen Rechten Eigentum der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG, auch wenn dabei das Logo o.ä. des Vertragspartners verwendet wurde. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auszuhändigen. Sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zugänglich gemacht werden.

4.2. Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleiben die Schutzrechte an den in Punkt 4.1 genannten Unterlagen und Werken bei der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG. Eine Übertragung von Schutzrechten bedarf der Schriftform.

4.3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, nach Entwürfen, Gestaltungen oder Unterlagen der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG einen Auftrag selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen. Gleiches gilt für Nachbauten der von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG hergestellten Werke und Unterlagen. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG behält sich vor, den hierdurch entstandenen Schaden beim Vertragspartner geltend zu machen.

4.4. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist berechtigt, die erstellten Waren / Werke in angemessen deutlicher Form zu signieren bzw. zu kennzeichnen und damit zu werben.

4.5. Für die Ausführung von Werken und Leistungen nach vom Vertragspartner erstellten Unterlagen, Plänen oder Vorgaben, übernimmt dieser die Gewähr, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die Unterlagen, Pläne und Vorgaben u.ä. Schutzrechte Dritter genießen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch solche Schutzrechtsverletzungen erwachsen, freizustellen und für alle Schäden aus der Schutzrechtsverletzung ausreichend aufzukommen.

5. Lieferung, Fristen und Versand

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Merzenich / Düren. Erstbestellungen werden ausschließlich per Nachnahme, Bankeinzug oder Vorkasse beliefert.

5.2. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

5.3. Liefertermine und anderweitige Fristen für Lieferung und Leistung der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG sind nur verbindlich, wenn sie von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt wurden.

5.4. Ereignisse von höherer Gewalt, insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Behördliche Auflagen, Verkehrsstörungen, Umweltkatastrophen, Aufruhr, Krieg etc. oder sonstige, von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände, verlängern die vereinbarte Frist angemessen um die Dauer des Ereignisses. In diesen Fällen ist der Vertragspartner weder zum Rücktritt, noch zum Schadensersatz berechtigt.

5.5. Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen in anderen als in 5.4. genannten Fällen seitens der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG, steht dem Vertragspartner das gesetzliche Rücktrittsrechts, nicht aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu.

5.6. Versandwege und Transportmittel bleiben Wahl der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG.

6. Widerrufsrecht

6.1. Verbraucher haben das Recht ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die (letzten) Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG, Auf der Heide 65, 52399 Merzenich, Telefon 02421/2757800, Fax 02421/2757899, E-Mail info@schoeller-stanzwerk.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie finden dieses auch unter http://www.schoeller-stanzwerk.de/pdf/Widerrufsformular.pdf

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Schoeller & Stanzwerk kann die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG, Auf der Heide 65, 52399 Merzenich zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht:

  • Für Waren, die nicht vorgefertigt sind
  • Für Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

6.3. Haben Sie den Vertrag durch Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unserer Recht und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG gelieferten, sowie an den etwa aus den gelieferten Sachen durch Verarbeitung o. ä. entstehenden neuen Sachen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Vertragspartner bestehenden und künftigen Ansprüche, vor. Bei Verbrauchern gilt dies bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Vertragsentgelts. Dies gilt auch, wenn die Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen erfolgt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung von Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG.

7.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bzw. das Werk pfleglich zu behandeln, und, sofern Lagerungs-, Wartungs- oder sonstige Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, diese im üblichen Umfang auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

7.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG einen Zugriff Dritter auf die Ware / Leistung, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Ebenso ist ein Besitzwechsel der Ware oder ein Wohn-/Geschäftssitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

7.4. Sofern der Eigentumsübergang scheitert, werden der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG jedenfalls die Rechte aus § 951 BGB abgetreten. Rechte Dritter an diesen Sachen werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG berechtigt,
a) die Ermächtigung zur Weiterveräußerung, zur Ver-/Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware sowie zum Einzug der Forderungen zu widerrufen oder
b) vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

7.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen an die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG auszuhändigen.

8. Gewährleistung

8.1. Ist der Vertragspartner Unternehmer, leistet die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG für Mängel der Ware oder Leistung zunächst nach Wahl Gewähr für Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 30 Werktagen. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.3. Wählt der Vertragspartner wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware oder Leistung beim Vertragspartner, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vertragspreis und Wert der mangelhaften Sache oder Leistung. Dies gilt nicht bei arglistiger Mängelverursachung.

8.4. Die Vertragspartner müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens drei Werktage ab Lieferungsempfang bzw. Abnahme der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

8.5. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Maßen, Materialbeschaffenheit und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und berechtigen nicht zur Beanstandung. Dies gilt insbesondere für geringfügige Abweichungen bei Heißfoliendruck, Offsetdruck (Passerdifferenzen, Abweichungen zu RAL Farben u.ä.). Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8.6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung bzw. Abnahme, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

8.7. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Haftung, Versicherung

9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG. Gegenüber Unternehmern haftet die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens bleiben unberührt.

9.2. Die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG haftet nicht für das Gut des Vertragspartners, wenn dessen Verwahrung nicht schriftlich vereinbart bzw. schriftlich von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG bestätigt wurde, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust beruhen auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten seitens der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG. Von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zur Einlagerung übernommenen Güter des Vertragspartners werden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, von der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG nicht versichert.

9.3. Stellen die an die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG übergebenen Arbeits- und Herstellungsunterlagen wie Modelle, Zeichnungen, Entwürfe u.ä. einen besonderen Wert dar, und sollen diese deswegen versichert werden, hat der Vertragspartner diese Versicherung zu veranlassen.

9.4. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG.

10. Aufbewahrung, Datenspeicherung

10.1. Formen, Klischees u. ä. werden fünf Jahre, digitale Daten 24 Monate, ab dem Datum der Rechnungsstellung bei der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG aufbewahrt. Danach ist die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG zu einer weiteren Aufbewahrung/Speicherung nicht verpflichtet.

10.2. Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis zur Speicherung und Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung durch die Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG. Die Daten werden vertraulich behandelt unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

11. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder es sich um öffentliches Sondervermögen handelt, Düren. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Ansonsten gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln der ZPO. Der Schoeller & Stanzwerk GmbH & Co. KG bleibt es vorbehalten, Klagen gegen Vertragspartner an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

11.3. Erfüllungsort für alle Leistungen, Zahlungen, insb. Scheck- und Wechselverbindlichkeiten ist Düren.

Stand: 13.06.2014